KONZEPT

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Konzept des S. Y. L . A. N T E N H E I M / Kunstversorgungsquartier in Bonn.

Es wird bedingungslos S. Y. L. A. (Support Your Local Art) geboten. Jeder kann, im Sinne der Kunst, die vorhandenen Räumlichkeiten  bespielen. Das seit April 2012 bestehende Kunstkonzept wurde von DEMECO&PASQUALE initiert.

§ 1  Jede Person, jedes Tier, jedes Ding und jede Gemeinschaft haben im Sinne der Kunst ein Anrecht auf S.Y.L.A. (Support Your Local Art), d.h. das Recht die Ausstellungsräume temporär nutzen zu können.

§ 2  Nach Einreichung eines S.Y.L.A.NTRAGS wird grundsätzlich ein temporäres Aufenthaltsrecht gewährt.

§ 3 Residenzpflicht besteht nicht.

§ 4 Nr. 1 bis 3 finden unter Beachtung der Kunstfreiheit nach GG Art. 5, Absatz 3 ihre Anwendung.

Auf Grund der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.

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Das Werk - und Raumkonzept S.Y.L.A.NTENHEIM, das seit April 2012 in Bonn ansässig ist, stellt jedem unentgeltlich die Räumlichkeiten zur Verfügung, der eine Anmeldung (S.Y.L.A.NTRAG) einreicht. Unter dem Leitthema „KUNST BEDARF KUNST“ hat das S.Y.L.A.NTENHEIM unterschiedliche kuratorisch-künstlerische Handlungsstrategien entwickelt. Die streitbare Praxis der Selektion von Kunst, beginnend bei den Akademien bis hin zu Galerien und Kunstinstitutionen, stehen diametral zu einem Kunstbegriff, der durch die radikalen Positionen von Duchamps, Warhol, Beuys, und in der heutigen Zeit durch Meese, maßgeblich geprägt wurde. Das 1949 erlassene deutsche Grundgesetz (GG), scheint mit Art. 5, Absatz 3,  zukunftsweisender zu sein, als der zeitgenössische Kunstbetrieb. „Im Sinne der Kunst“ zu handeln ist die Motivation für dieses Kunstprojekt. Da man offensichtlich nicht in der Lage ist ein allgemein gültiges Urteil darüber zu fällen, was Kunst „wirklich“ ist, übernimmt das S.Y.L.A.NTENHEIM die Verantwortung, Kunst öffentlich zu machen. Die quantitative Bilanz des S.Y.L.A.NTENHEIM lässt sich nach über 6 Jahren, wie folgt auflisten (Stand: 15. Juli 2018) :
  • 117 Personen, im Folgenden „S.Y.L.A.NTEN“ genannt, wurden die Räumlichkeiten unentgeltlich zur freien Verfügung gestellt.
  • 102 Veranstaltungen, mehrheitlich Kunstausstellungen, aber auch Konzerte, Lesungen und Filmvorführungen, konnten organisiert werden.
  • Darüber hinaus konnten die Werke nahezu aller S.Y.L.ANTEN auf Kunstmessen im In- und Ausland einem größeren Publikum präsentiert werden.
  • Die S.Y.L.ANTENHEIM-Sammlung umfasst z.Z. 90 Exponate
Die Herausgabe der S.Y.L.A.NTEILSCHEINE ist ein weiterer Bestandteil des Gesamtkonzeptes S.Y.L.ANTENHEIM/Kunstversorgungsquartier.
Kuratorische Praxis Die „kuratorische Praxis“ besteht lediglich darin, jeden gestellten S.Y.L.ANTRAG anzunehmen und einen Aufenthaltszeitraum zu bestimmen. Grundsätzlich erfolgt keine Selektion durch meine Person oder dritter. Weder bei der Vergabe der S.Y.L.ANTRÄGE, noch bei der Auswahl der ausgestellten Exponate.
Handlungstrategien und Begriffe Für die stimmige Umsetzung des Konzeptes mussten neue Handlungstrategien für aufkommende Fragen entwickelt werden. Wie finanziert sich das Konzept? Wie erfolgt die Anmeldung? Welche Vereinbarungen sind notwendig? Wer verkauft die Exponate? Soll es eine Provision geben? Die Handlungstrategien sind oft denen einer kommerziellen Galerie, Produzentengalerie oder Kunstinstitution, ähnlich. Jedoch grundsätzlich anders. Hierfür wurden ebenso andere Begriffe verwendet oder neue geformt, wie für die üblichen Begriffe in einem Ausstellungskontext:
  • Künstler – S.Y.L.A.NT
  • Ausstellungstitel – ANTRAG
  • Medium - HERKUNFT
  • Vernissage – ANKUNFT
  • Finissage – AUSREISE
  • Ausstellungsdauer – AUFENTHALTSDAUER
  • Aufenthaltsort - AUFENTHALTSORT

S.Y.L.A.NTRAG Ein S.Y.L.A.NTRAG kann jederzeit gestellt werden. In der Regel über ein Onlineformular oder auf postalischem Wege. (siehe auch Dossier, S.Y.L.ANTRAG) Zur Zeit muss das Aufenthaltsrecht aufgrund der vielen Anmeldungen per Losverfahren ermittelt werden. Der S.Y.LANTRAGSTELLER erhält dann einen Aufnahmebescheid. Nicht bewilligte S.Y.L.ANTRÄGE werden in die Warteliste aufgenommen. In diesem Fall wird ein Annahmebescheid ausgestellt.
S.Y.L.A.NTENHEIM-SAMMLUNG Jeder S.Y.L.ANT überlässt dem S.Y.L.A.NTENHEIM ein Werk seiner Wahl. Die Sammlung hat einen dokumentarischen Charakter und folgt keinem ästhetischem Konzept. Die S.Y.L.A.NTEN bestimmen somit auch die „Qualität“ der gesammelten Werke.
S.Y.L.A.NTEILSCHEINE S.Y.L.A.NTEILSCHEINE sind Multiples. Sollte es zu Verkäufen durch die Ausstellung kommen, investiert der S.Y.L.A.NT einen Teil seines Umsatzes in die Werkidee des S.Y.L.A.NTEHEIM und erhält wiederum ein Kunstwerk in Form eines Multiples.
NACHSICHT Die NACHSICHT ist die „Jahresausstellung“ eines Ausstellungsturnus. Alle S.Y.L.A.NTEN des Jahres stellen für die NACHSICHT 1-3 Exponate zur Verfügung. Der Ausstellungsaufbau liegt in meiner Verantwortung und folgt einem einfachem Prinzip: Die Ausstellungsflächen sind gleichmäßig aufgeteilt. Durchschnittlich stehen für jede Position ca. 2 qm zur Verfügung. Die Exponate werden stets mittig auf der vorgesehenen Ausstellungsfläche positioniert. Die Hängung erfolgt chronologisch.
HONORAR Ein Honorar wird jedem S.Y.L.A.NTEN in Form von S.Y.L.A.NTEILSCHEINEN im Wert von 250 € ausgehändigt.
ZWEIGSTELLEN Bisher konnte das S.Y.L.A.NTENHEIM nur temproäre Zweigstellen einrichten. Zuletzt beim SAISONSTART_BONN, neben dem Hauptsitz, drei weitere Zweigstellen in der Bonner Altstadt.