S.Y.L.A.NTRAG

S.Y.L.A.NTRAG

  • S.Y.L.A.NTRAG

    Das S. Y. L . A. N T E N H E I M ist ein Kunst-und Konzeptraum. Initiert und repräsentiert durch Pasquale Demeco.

    Mit der Abgabe des S.Y.L.A.NTRAGS trifft der Antragsteller mit dem S.Y.L.A.NTENHEIM, bzw. Pasquale Demeco folgende Vereinbarungen:

    §1. Jede Person, Tier, Ding oder Gemeinschaft, hat im Namen der Kunst ein Anrecht auf S.Y.L.A. (SUPPORT YOUR LOCAL ART)

    §2. Nach Einreichung eines S.Y.L.A.NTRAGS wird grundsätzlich ein temporäres Aufenthaltsrecht gewährt. Ein Bewilligungsbescheid wird ausgestellt.

    §3. Residenzpflicht besteht nicht.

    §4. Die Absätze 1 bis 3 finden unter Beachtung der Kunstfreiheit nach GG Art. 5, Absatz 3 ihre Anwendung.

    Auf Grund der einfacheren Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtergerechte Schreibweise verzichtet.

    AUFBAU UND ABBAU Der Antragsteller ist für Auf- und Abbau bzw. Ausstattung der Räume selbst verantwortlich. Ein Schlüssel wird dem Antragsteller ausgehändigt. Die Aufenthaltsdauer wird i.d.R. bis zu 21 Tage bewilligt. Der Aufbau der Ausstellung erfolgt binnen 4 Tage. Die Ausstellungsdauer beträgt 14 Tage Der Abbau ist innerhalb von 24 Stunden nach der Finissage zu erfolgen. Am Ende des Aufenthalts ist das S.Y.L.A.NTENHEIM wieder in einem angemessenem Zustand zu hinterlassen. Notwendige Renovierungsarbeiten werden vom Antragsteller selbstständig während des Bewilligungszeitraum erledigt.

    ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Der Antragsteller stellt min. 30 Tage vor Ausstellungsbeginn ein Foto in hoher Auflösung (300dpi), incl. der Werkangaben und den endgültigen Ausstellungstitel für den Einladungskarte und Pressearbeit zur Verfügung. Das S.Y.L.A.NTENHEIM übernimmt die Gestaltung und Druckkosten der Einladungskarten sowie die Kosten der Ankunft und Ausreise.

    SAMMLUNG Für die dokumentarische Sammlung aller ausstellenden Künstler überlässt der Antragsteller dem S.Y.L.A.NTENHEIM im Rahmen des Aufenthalts ein Werk seiner Wahl.

    VERKAUF Der Antragsteller übernimmt die Verantwortung für den Verkauf seine Werke. Hierfür stellt er dem S.Y.L.A.NTENHEIM eine vollständige Werkliste incl. Verkaufswert der Exponate. Bei Verkauf von Kunstwerken während des Aufenthalts oder Verkauf der unmittelbar aus der Präsenz im S.Y.L.A.NTENHEIM hervorgeht, investiert der Künstler min. 30% des Erlöses in das Werkkonzept S.Y.L.A.NTENHEIM. Dadurch wird er Teilhaber an der Werkidee des S.Y.L.A.NTENHEIMS im Wert der getätigten Investition. Ein S.Y.L.A.NTEILSCHEIN bescheinigt die „Werkanteile“ am Konzept. Ein Anspruch auf Wertsachen, Werke der Sammlung, Inventar und den Räumlichkeiten des S.Y.L.A.NTENHEIMS, besteht jedoch nicht. Ein Ausstellungshonorar wird in Form eines S.Y.L.A.NTEILSCHEINES im Wert von 250,00 € ausgehändigt

    NACHSICHT & KUNSTMESSEN Das S.Y.L.A.NTENHEIM organisiert im Rahmen des Konzeptes, jährlich eine Gruppenausstellung die „NACHSICHT“, an der jeder ausstellende Künstler teilnimmt. Weitere Ausstellungsmöglichkeiten werden durch die Teilnahme an Kunstmessen ermöglicht. Der Antragsteller hat keinen Einfluss auf die Teilnahme einer Kunstmesse. Das S.Y.L.A.NTENHEIM ist bemüht jede künstlerische Position eine Teilnahme zu ermöglichen.

    i. A. der Kunst, Pasquale Demeco


Menschlichkeitsanfrage